Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden im Vergleich: Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen und Island

Jesper Juul Jensen
CEO
5
Min to read

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Dieser Artikel erschien ursprünglich 2024 und wurde überarbeitet, um die im Steuerjahr 2026 geltenden Regeln abzubilden. Die wichtigsten Änderungen seit der ersten Fassung: Die dänische Jahresobergrenze ist auf 20.000 DKK gestiegen, Schweden hat eine ganz neue Steuerermäßigung für Unternehmensspenden eingeführt, und die in Finnland geplante Ausweitung wurde auf 2027 verschoben und erweitert. Im Abschnitt „Was sich als Nächstes ändert“ am Ende findest du die Reformen, die noch diskutiert werden.

In der Welt des wohltätigen Gebens haben die nordischen Länder – Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen und Island – vieles gemeinsam, verfolgen beim Fundraising und in der Philanthropie aber jeweils einen eigenen Ansatz. Auch wenn sie eine gemeinsame Grundlogik bei der steuerlichen Absetzbarkeit teilen, hat jedes Land eigene Rahmenbedingungen entwickelt, die seine besonderen gesellschaftlichen Werte und Prioritäten widerspiegeln.

Da wir bei BetterNow uns stets bemüht haben, diese Modelle der steuerlichen Absetzbarkeit auf jede mögliche Weise zu unterstützen – durch individuelle Berichte sowie das sichere Erfassen und Speichern von Personenkennziffern –, stützt sich dieser Artikel auf unsere Recherche, die wir gern mit einer breiteren Öffentlichkeit teilen möchten.

In diesem Vergleich beleuchten wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Steuermodellen der fünf Länder. Alle legen Wert auf einen schlanken und effizienten Ablauf – sowohl für Spendende als auch für die Organisationen –, unterscheiden sich aber in einzelnen Regeln, in den Abzugsgrenzen und in den Voraussetzungen für gemeinnützige Organisationen.

Unsere Betrachtung vergleicht diese nordischen Modelle nicht nur untereinander, sondern stellt sie auch kurz den bekannteren Systemen im Vereinigten Königreich und in den USA gegenüber.

Der nordische Ansatz

In den nordischen Ländern – Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen und Island – unterscheidet sich der Ansatz zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden etwas von dem, was viele internationale Leserinnen und Leser kennen dürften, insbesondere aus dem Vereinigten Königreich oder den USA.

Nach dem nordischen Modell liegt es bei einer Spende einer Privatperson oder eines Unternehmens häufig in der Verantwortung der gemeinnützigen Organisation und nicht der spendenden Person, diese Spende den Steuerbehörden zu melden. Dieses System verringert den Verwaltungsaufwand für Spendende erheblich und sorgt für einen schlankeren Ablauf mit weniger Spielraum für Betrug. Die spendende Person muss in der Regel nur zum Zeitpunkt der Spende ihre Personenkennziffer angeben, damit die Organisation die Spende korrekt melden kann.

Abzugsgrenzen und Voraussetzungen

Jedes nordische Land hat eigene Regeln dazu, welcher Höchstbetrag absetzbar ist und welche Arten von Organisationen für diese Abzüge in Frage kommen. Zu den Voraussetzungen für anerkannte Organisationen gehört in der Regel, dass sie bei der jeweiligen Steuerbehörde registriert und anerkannt sind und bestimmte betriebliche und finanzielle Standards erfüllen. Im Folgenden gehen wir auf das Modell jedes nordischen Landes im Detail ein.

Vergleich mit den Systemen im Vereinigten Königreich und in den USA

Es lohnt sich, diesen Ansatz kurz mit den Systemen im Vereinigten Königreich und in den USA zu vergleichen. Im Vereinigten Königreich ermöglicht das Gift-Aid-Modell den Organisationen, die Steuer auf eine Spende einer steuerpflichtigen Person zurückzufordern, was den Wert der Spende effektiv erhöht. Die spendende Person muss dem zustimmen, muss steuerlich aber nichts weiter veranlassen.

In den USA ist der Ablauf stärker von der spendenden Person getragen. Steuerpflichtige, die spenden, können in ihrer Einkommensteuererklärung einen Abzug geltend machen. Sie müssen Belege über ihre Spenden aufbewahren und diese bei der Steuererklärung angeben. Es liegt in der Verantwortung der spendenden Person, die Abzüge anzugeben und bei Bedarf nachzuweisen.

Die nordischen Steuermodelle im Einzelnen

Wir gehen nun jedes nordische Land durch und vergleichen sie. Alle nachstehenden Grenzen und Beträge geben die aktuellsten Zahlen wieder, die wir für das Steuerjahr 2026 finden konnten.

Außerdem ist wichtig anzumerken, dass Unternehmen Spenden an gemeinnützige Organisationen in voller Höhe absetzen können, sofern sie diese als Marketingausgabe begründen können. Die Beschränkungen der Absetzbarkeit für Unternehmen sind daher nur relevant, wenn die Spende nicht als Marketingausgabe gilt.

Dänemark

Dänemark hat außerdem Sonderregeln für die steuerliche Absetzbarkeit vertraglich vereinbarter, wiederkehrender Spenden über einen bestimmten Zeitraum. Diese sind deutlich komplizierter und werden so selten genutzt, dass sie hier kaum ins Gewicht fallen.

Konkrete Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit:

In Dänemark können Privatpersonen und Unternehmen Spenden von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Der Abzug gilt für Zuwendungen an anerkannte gemeinnützige Organisationen und bestimmte gemeinnützige Einrichtungen. Die Spende kann auch als Sachspende erfolgen, etwa Waren oder Dienstleistungen, sofern der ihr beigemessene Wert belegt werden kann.

Abzugsgrenzen:

Für Privatpersonen und Unternehmen beträgt der jährlich absetzbare Höchstbetrag für alle Spenden 20.000 DKK im Jahr 2026, gegenüber 19.000 DKK im Jahr 2025 und 17.300 DKK im Jahr 2023. Absetzbar ist der volle Spendenbetrag, und diese Grenze wird jährlich angepasst. Bemerkenswert ist, dass es für Spenden an anerkannte Forschungsorganisationen keine Obergrenze gibt – sie sind auch über 20.000 DKK hinaus absetzbar.

Voraussetzungen für Organisationen:

Gemeinnützige Organisationen müssen offiziell von der dänischen Steuerbehörde, Skattestyrelsen, anerkannt sein, um steuerlich absetzbare Spenden empfangen zu können. Das Anerkennungsverfahren setzt die Erfüllung bestimmter Kriterien voraus, etwa einen gemeinnützigen Zweck, fehlende Gewinnorientierung und eine transparente Finanzgebarung.

Es gelten einige zusätzliche Mindestkriterien:

  • Organisationen dürfen Demokratie und Menschenrechte nicht untergraben.
  • Der Kreis der Begünstigten darf nicht auf eine Bevölkerung unter 35.000 beschränkt sein. Für Organisationen, die sich mit seltenen Krankheiten befassen, gelten Sonderregeln.
  • Die jährliche Zahl der Spendenden in der EU/im EWR muss über 100 liegen, jeweils mindestens 200 DKK.
  • Organisationen müssen Spenden über 20.000 DKK von ausländischen Spendenden melden.
  • Der jährliche Mindestbruttoertrag bzw. das Mindestkapital der Organisation beträgt 150.000 DKK.
  • Zusätzliche Kriterien für Vereine und Stiftungen umfassen Vorgaben zur Governance und zur Mitgliedschaft.

Es ist die Organisation, die für die Meldung der Spende an die Steuerbehörde verantwortlich ist. Privatpersonen können sie nicht selbst angeben. Die Organisationen erfassen dazu die Personenkennziffern der Spendenden und übermitteln den Spendenbetrag, verknüpft mit der jeweiligen Kennziffer, einmal jährlich.

Quellen und weitere Informationen: Skat und Retsinformation.

Finnland

Konkrete Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit:

Privatpersonen und Nachlässe können Geldspenden von mindestens 850 € und bis zu 500.000 € absetzen, sofern sie der Förderung von Wissenschaft oder Kunst dienen. Die empfangende Einrichtung muss eine öffentlich finanzierte Universität, Hochschule oder ein damit verbundener Fonds innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sein. Unternehmen können Spenden von 850 € bis 250.000 € absetzen, die der Förderung von Wissenschaft, Kunst oder dem Erhalt des finnischen Kulturerbes dienen.

Abzugsgrenzen:

Für Privatpersonen sind Spenden unter 850 € oder über 500.000 € an eine einzelne empfangende Einrichtung in einem Steuerjahr nicht absetzbar. Diese Grenze gilt pro empfangender Einrichtung, sodass der effektive Höchstbetrag weitaus höher liegt – man könnte im selben Jahr an mehrere Universitäten spenden.

Voraussetzungen für Organisationen:

Zu den anerkannten empfangenden Einrichtungen zählen öffentlich finanzierte finnische Universitäten, Hochschulen und Universitätsfonds. Der Abzug gilt nur für Geldspenden. Ein formelles Anerkennungsverfahren gibt es nicht – und scheint auch nicht erforderlich zu sein.

Wie in den anderen nordischen Ländern meldet nicht die spendende Person, sondern die empfangende Einrichtung die Spende.

Beachte, dass das finnische Modell Gegenstand einer umfassenden Reform ist, die nun für 2027 vorgesehen ist – siehe „Was sich als Nächstes ändert“ weiter unten.

Quellen und weitere Informationen: Vero.

Island

Konkrete Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit:

Spenden von Unternehmen und Privatpersonen an bestimmte Institutionen und Organisationen können steuerlich absetzbar sein.

Abzugsgrenzen:

Für Privatpersonen müssen die Spenden eines Jahres insgesamt mindestens 10.000 ISK betragen, um absetzbar zu sein, bei einem Höchstabzug von 350.000 ISK. Der Abzug mindert die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer und ist zwischen Ehe- oder Lebenspartnern nicht übertragbar. Unternehmen können bis zu 1,5 % ihres Umsatzes als Spenden absetzen.

Voraussetzungen für Organisationen:

Um in Frage zu kommen, muss die empfangende Einrichtung in der von der Steuerdirektion geführten anerkannten Liste, almannaheillaskrá, eingetragen sein, die humanitäre, kulturelle, bildungs- und wissenschaftsbezogene Organisationen umfasst. Für die Eintragung muss eine Organisation folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Einrichtung sollte gemeinnützig sein, überwiegend ehrenamtlich getragen werden und einen gesellschaftlichen oder gemeinschaftlichen Zweck verfolgen.
  • Die Tätigkeit sollte über den lokalen Rahmen hinausgehen und landesweite Reichweite haben.
  • Zweck der Einrichtung, Verwendung der Mittel zum öffentlichen Nutzen und Umgang mit dem Vermögen bei Auflösung sollten in der Satzung klar festgelegt sein.
  • Spenden müssen zeitnah für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden, ohne nennenswerte Ansammlung von Jahr zu Jahr.

Quellen und weitere Informationen: Skatturinn (Privatpersonen) und Skatturinn (Organisationen).

Norwegen

Konkrete Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit:

Spenden von mindestens 500 NOK an anerkannte gemeinnützige Organisationen können steuerlich absetzbar sein.

Abzugsgrenzen:

Der Höchstabzug beträgt 2026 25.000 NOK pro Jahr. Diese Grenze ist seit 2022 unverändert, als sie von 50.000 NOK deutlich gesenkt wurde.

Voraussetzungen für Organisationen:

Gemeinnützige Organisationen müssen von der norwegischen Steuerverwaltung anerkannt sein. Dazu zählen norwegische und im EWR ansässige Organisationen. Die Anerkennung setzt voraus, dass die Organisation registriert ist, das norwegische Recht einhält und im öffentlichen Interesse tätig ist. Sie muss zudem landesweit und nicht bloß regional tätig sein. Handelt es sich schließlich um eine Stiftung, muss sie öffentliche Zuschüsse erhalten.

Die Organisation meldet die Spende an die Steuerbehörde, doch auch die spendende Person muss eigene Belege aufbewahren. Übersteigt der Betrag 10.000 NOK, muss die Spende als Banküberweisung erfolgt sein.

Quellen und weitere Informationen: Skatteetaten (Privatpersonen) und Skatteetaten (Organisationen).

Schweden

Konkrete Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit (Privatpersonen):

Spendende können eine Steuerermäßigung für Geldspenden an anerkannte Organisationen erhalten, die soziale Wohlfahrt oder wissenschaftliche Forschung fördern. Anerkannt werden nur Spenden von mindestens 200 SEK an dieselbe empfangende Einrichtung bei einem einzelnen Anlass.

Abzugsgrenzen (Privatpersonen):

Die Steuerermäßigung beträgt 25 % des Spendenbetrags, mit einer Höchstermäßigung von 3.000 SEK, was Spenden von 12.000 SEK entspricht. Wer im Jahr weniger als 2.000 SEK spendet, erhält keine Ermäßigung. Diese Grenzen für Privatpersonen sind 2026 unverändert.

Neu ab 2026: eine Steuerermäßigung für Unternehmensspenden:

Das schwedische Parlament hat ein neues Modell beschlossen, das es Unternehmen ab dem Kalenderjahr 2026 ermöglicht, eine Steuerermäßigung für Spenden an anerkannte Einrichtungen zu erhalten, die wissenschaftliche Forschung oder soziale Wohlfahrt fördern. Die Ermäßigung beträgt 20,6 % der Spende, auf einer Bemessungsgrundlage von bis zu 800.000 SEK pro Jahr – das ergibt eine Höchstermäßigung von 164.800 SEK pro Jahr. Die Spende muss in Geld erfolgen und bei einem einzelnen Anlass mindestens 2.000 SEK betragen. Damit nähert sich Schweden seinen nordischen Nachbarn an, die Unternehmensspenden bereits zum Abzug zulassen.

Voraussetzungen für Organisationen:

Gemeinnützige Organisationen müssen ohne Gewinnabsicht arbeiten und soziale Wohlfahrt oder wissenschaftliche Forschung fördern. Sie müssen über eine autorisierte oder anerkannte Prüfinstanz verfügen, Transparenz im Umgang mit Spenden nachweisen und bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, um als im öffentlichen Interesse tätige Einrichtungen zu gelten. Dazu zählen:

  • Die Organisation muss vorrangig dem öffentlichen Interesse dienen.
  • Sie darf keine Gewinne an Mitglieder oder Eigentümer ausschütten.
  • Die Organisation muss eine offene Mitgliedschaft haben oder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Die Tätigkeit muss demokratisch und transparent erfolgen.
  • Politische oder religiöse Zwecke dürfen nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen.

Es ist die Organisation, die für die Meldung der Spende an die Steuerbehörde verantwortlich ist. Privatpersonen können sie nicht selbst angeben. Die Organisationen sind zur Meldung verpflichtet, wenn ihnen alle dafür nötigen Angaben vorliegen, und die spendende Person kann dem nicht widersprechen.

Quellen und weitere Informationen: Skatteverket (Spenden von Privatpersonen) und Skatteverket (gemeinnützige Vereine).

Vergleich

Wir haben die Modelle der fünf Länder in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die Euro-Beträge sind ungefähre Umrechnungen für Mitte 2026. Wechselkurse schwanken, daher sind sie als Richtwerte und nicht als exakte Zahlen zu verstehen.

Land Abzugsgrenzen (pro Jahr) EUR (ca.) Welche Organisationen in Frage kommen Anerkannte Organisationen
Dänemark Bis zu 20.000 DKK, keine Grenze für Forschung ~2.680 € Anerkannte Organisationen, die sich nicht gegen Demokratie oder Menschenrechte stellen 1.078
Schweden (Privatpersonen) 25 % der Spende, Höchstermäßigung 3.000 SEK, bei 12.000 SEK Spenden Ermäßigung ~270 € Gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung sozialer Wohlfahrt oder Forschung 242
Schweden (Unternehmen, neu 2026) 20,6 % der Spende, Grundlage bis zu 800.000 SEK, Höchstermäßigung 164.800 SEK Ermäßigung bis zu ~15.000 € Dieselben anerkannten Einrichtungen, Forschung / soziale Wohlfahrt
Norwegen Bis zu 25.000 NOK ~2.160 € Anerkannte Organisationen, die im öffentlichen Interesse tätig sind 744
Finnland 850–500.000 € (Privatpersonen); 850–250.000 € (Unternehmen) 850–500.000 € Öffentlich finanzierte Universitäten, Hochschulen oder damit verbundene Fonds innerhalb des EWR 35
Island Mindestens 10.000 ISK, bis zu 350.000 ISK (Privatpersonen); bis zu 1,5 % des Umsatzes (Unternehmen) min. ~70 €, max. ~2.415 € Organisationen auf der anerkannten Liste der Steuerdirektion 604

Beim Vergleich der fünf Länder stechen einige Schlussfolgerungen hervor.

Ähnliche Voraussetzungen in Island, Schweden, Norwegen und Dänemark

Island, Schweden, Norwegen und Dänemark haben ähnliche Voraussetzungen dafür, welche Organisationen für absetzbare Spenden in Frage kommen. In diesen Ländern liegt der Schwerpunkt weitgehend darauf, dass gemeinnützige Organisationen zum öffentlichen Wohl beitragen und sich an nationalen Werten orientieren, etwa der Förderung von Demokratie, Menschenrechten, sozialer Wohlfahrt oder wissenschaftlicher Forschung. Diese Übereinstimmung deutet auf einen gemeinsamen nordischen Ansatz hin, der bei der Definition förderfähiger Organisationen den gesellschaftlichen Nutzen und ethische Erwägungen in den Vordergrund stellt.

Unterschiede bei den Abzugsgrenzen

Bei den Abzugsgrenzen für Privatpersonen liegen Island, Norwegen und Dänemark in einem ähnlichen Bereich: Dänemark erlaubt Abzüge bis zu rund 2.680 €, Norwegen bis zu etwa 2.160 € und Island ist bis zu rund 2.415 € absetzbar, oberhalb eines niedrigen Mindestbetrags von 10.000 ISK. Schweden hingegen fällt für Privatpersonen durch einen weitaus geringeren effektiven Vorteil auf – eine Höchstermäßigung von etwa 270 € – sowie durch die Besonderheit, dass nur 25 % der Spende als Ermäßigung zulässig sind. Allerdings ist das neue schwedische Unternehmensmodell von 2026 nach nordischen Maßstäben großzügig und erlaubt eine Ermäßigung von bis zu rund 15.000 €, was den Abstand bei Unternehmensspenden verringert.

Die Wirkung von Mindestbeträgen

Norwegen und Schweden haben Mindestbeträge, ab denen Zuwendungen absetzbar sind. Finnland hat einen Mindestbetrag je einzelner empfangender Einrichtung, während Island und Schweden einen jährlichen Mindestbetrag für die gesamten Spenden verlangen. Dänemark hingegen hat keinen Mindestbetrag. Es wäre interessant, eine wissenschaftliche Untersuchung zur Wirkung dieser unterschiedlichen Mindestanforderungen zu sehen.

Einfachheit und Erzählbarkeit

Damit ein Steueranreiz das Verhalten von Spendenden tatsächlich verändert, müssen sie ihn verstehen. Ein Abzug motiviert nur dann zum Geben, wenn die spendende Person den Vorteil in dem Moment erfassen kann, in dem sie sich zum Spenden entscheidet – und wenn die Organisation ihn in einem einzigen Satz auf einer Spendenseite, in einer E-Mail oder am Telefon erklären kann. Jede zusätzliche Schwelle, jeder Prozentsatz und jeder Mindestbetrag ist eine weitere Sache, die Spendende durchdenken müssen, und eine weitere Stelle, an der die Botschaft verloren geht. Einfachheit ist hier keine kosmetische Nettigkeit, sondern entscheidet darüber, ob der Anreiz überhaupt etwas bewirkt.

Der Gegensatz zwischen dem dänischen und dem schwedischen Modell macht das gut deutlich. Beide Länder haben zwar vergleichbare Voraussetzungen und ähnliche Grundstrukturen, doch die in Schweden geltenden Grenzen – eine prozentuale Ermäßigung, ein jährlicher Mindestbetrag und eine Obergrenze – machen das System so komplex, dass die Kommunikation zur echten Herausforderung wird. Das dänische System dagegen ist für Spendende am einfachsten und erlaubt den Organisationen eine klare Erzählung: Alle Spenden sind bis zum Höchstbetrag voll absetzbar. Diese Klarheit ist ein Wert für sich und sollte berücksichtigt werden, wann immer ein Modell gestaltet oder reformiert wird.

Was sich als Nächstes ändert

Über die obigen Zahlen hinaus diskutieren zwei dieser Länder aktiv über weitergehende Reformen. Sie sind noch nicht in Kraft, aber für jede Organisation relevant, die ihr Fundraising für die kommenden Jahre plant.

Finnland: das Modell für mehr Organisationsarten öffnen

Das finnische Abzugsmodell war historisch auf Universitäten und Hochschulen beschränkt. In ihrer Sitzung zum Haushaltsrahmen 2024 beschloss die Regierung, es auf Spenden an Jugend-, Kultur- und Sportorganisationen sowie an bestimmte qualifizierte Kinderorganisationen auszuweiten. Ursprünglich für 2026 angedacht, wurde die Reform seither verschoben: Der aktuelle Plan sieht vor, einen Gesetzentwurf im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung im Herbst 2026 einzubringen, sodass das Gesetz ab Anfang 2027 in Kraft tritt. Der Anwendungsbereich wurde zudem um Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens erweitert.

Der in Vorbereitung befindliche Vorschlag würde Geldspenden von mindestens 500 € absetzbar machen, die an von der Steuerverwaltung benannte Vereine oder Stiftungen gehen, welche Wissenschaft, Kunst, den Erhalt des finnischen Kulturerbes, Jugendarbeit, Bewegung, Sport oder das Wohl von Kindern fördern – wobei 30 % der förderfähigen Spende von der Steuer absetzbar wären.

Die Reform wurde vom finnischen Fundraising-Sektor als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, insbesondere als Ausgleich für frühere Kürzungen bei der Förderung gemeinnütziger Organisationen. Zugleich wurde sie als ungleich kritisiert: Einige der Anliegen, die in Finnland am häufigsten unterstützt werden – humanitäre Hilfe, Umwelt- und Naturschutz, Tierschutz sowie Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten –, blieben weiterhin ausgeschlossen. Der Branchenverband VaLa fordert seit Langem, die Förderfähigkeit auf alle Organisationen mit einer Fundraising-Genehmigung auszuweiten, die in Finnland von der Nationalen Polizeibehörde beaufsichtigt wird.

Norwegen: Druck, die Obergrenze anzuheben

In Norwegen wurde der Höchstabzug 2022 von 50.000 NOK auf 25.000 NOK halbiert und ist seither unverändert. Akteure des Freiwilligensektors, angeführt von Frivillighet Norge, setzen sich dafür ein, die Obergrenze wieder anzuheben, damit Privatpersonen und lokale Unternehmen mehr beitragen können; 2026 wurde dazu ein eigener Bericht über die Wirkung des Modells veröffentlicht, um dieses Anliegen zu untermauern. Eine Anhebung wurde noch nicht beschlossen, ist aber ein aktiv diskutiertes Thema.

Fazit

Wir hoffen, dass dir diese Betrachtung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden in den nordischen Ländern aufschlussreich und nützlich war. Mit dem Blick auf die konkreten Rahmenbedingungen in Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen und Island – und auf die nun anstehenden Reformen – wollten wir die unterschiedlichen Ansätze beleuchten, die diese Länder in Bezug auf Philanthropie und steuerliche Anreize verfolgen.

Back to the Education Center

Become a P2P expert,
Sign up for our newsletter

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Virtuelles P2P-Fundraising

Laden Sie den Leitfaden herunter und erfahren Sie mehr über die Grundlagen und fortgeschrittene Methoden für erfolgreiche virtuelle Fundraising-Events

Leitfaden herunterladen

Wie Sie P2P-Spender langfristig binden

Laden Sie den vollständigen Leitfaden herunter und erfahren Sie, wie Sie P2P-Spender langfristig halten – und sie zu Mitgliedern oder regelmäßigen Spendern weiterentwickeln.

Leitfaden herunterladen
Virtual P2P fundraising guide cover
P2P donor retention guide cover